Kreisarchivpflege

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Gemeindearchiv Windach, ©Kreisarchivpflege
Kreisarchivpflege
Gemeinderechnung Eresing 1636, ©Kreisarchivpflege

Die bayerische Gemeindeordnung und das bayerische Archivgesetz legen fest, dass jede Gemeinde für die Archivierung ihrer Unterlagen selbst verantwortlich ist. Unterstützung und Beratung können die Gemeinden dabei vom Archivpfleger erhalten. Zu den wichtigsten Aufgaben des Archivpflegers gehören:

  • Hilfestellung bei der Schaffung geeigneter Räumlichkeiten zur sicheren Aufbewahrung von Archivalien
  • Beratung bei der Aussonderung und Vernichtung von Unterlagen
  • Fachliche Begleitung der Ordnung und Verzeichnung der archivischen Bestände
  • Unterstützung bei der Einführung von Notfallvorsorgemaßnahmen
  • Beratung zu archivrechtlichen Fragen bei der Nutzung von Archivgut

Weitere Informationen zur kommunalen Archivpflege sind zusammengefasst auf den Internetseiten der Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns.

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